Lauftreff im öffentlichen Raum noch nicht zulässig

23.Mai 2020

Liebe Lauftreffler,

gemäß neuester allgemeiner Verordnung für den Breiten- und Leistungssport von

Baden-Württemberg

ist ein Lauftreff im öffentlichen Raum noch nicht zulässig.

„Das Training in Gruppen von bis zu fünf Personen ist derzeit unter Auflagen ausschließlich auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen und -Sportstätten gestattet. Da nach wie vor das Kontaktverbot gilt und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet ist (§ 3, Absatz 1, Corona-Verordnung), ist das Training auf öffentlichen Wegen und Straßen sowie in öffentlichen Parks noch nicht erlaubt.“

Das heißt wir müssen uns leider noch gedulden, bis wir wieder miteinander laufen dürfen.